§ 1
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Der Verein führt den Namen „ADU – Assistant Directors Union e.V.“.
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Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
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Zweck des Vereins ist
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die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen szenischen RegieassistentInnen, Assistant Directors und AD PAs (AD Production Assistants),
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die Förderung eines solidarischen Umgangs der Mitglieder untereinander,
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die Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den Rundfunk- und Fernsehanstalten, der Filmwirtschaft, den Herstellern und Verwertern im Fernseh-, Film- und AV-Bereich im In- und Ausland, den Streamingportalen im In- und Ausland, den Verwertungsgesellschaften, den Gewerkschaften sowie gegenüber Legislative und Exekutive auf allen politischen Ebenen (in Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Gemeinschaft). Dazu gehört auch der Abschluss von Tarifverträgen sowie sonstigen kollektivvertraglichen Vereinbarungen,
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die Interessensvertretung der Mitglieder auf allen weiteren Gebieten, auch in Form einer Verbandsklage sowie in allen Fragen der Medien-, Arbeits- und Sozialpolitik, sowie bei der außergerichtlichen Verfolgung berufsständischer Interessen.
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§ 2
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Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
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Der Verein kann Mitglied anderer Organisationen werden oder mit diesen zusammenarbeiten.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die dem Zweck des Vereins dienen, dürfen unterhalten werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht nicht.