FAQ

Ja. Bisher waren wir lediglich eine Interessengemeinschaft ohne klare Regeln und Strukturen. Da wir jetzt ein Verband sind, benötigen wir einen ausgefüllten Antrag. Zudem müssen Satzung und Aufnahmebedingungen des Vereins akzeptiert werden.

Das Referenzsystem ist international bekannt. Nur in Deutschland ist es kaum etabliert und daher ungewohnt. Im Ausland stehen unter jedem Lebenslauf mindestens drei Referenzen – meist sogar mit Mail Adresse und Telefonnummer.
Die ADA, das UK-Pendant zur ADU, fordert beispielsweise Folgendes : «Applicants must provide two references from ADA members… If you have difficulty providing these references, please inform us so a committee member can contact you.»

Wenn wir unseren Berufsstand nach außen hin stärken wollen, müssen wir klare  Aufnahmekriterien haben. Wir können keine KollegInnen aufnehmen, die sich zwar bestimmte Titel in ihre Lebensläufe schreiben, aber die Inhalte nicht erfüllen.

Nur mit anerkannten Fachkräften können wir Produktionen und ProduzentInnen von uns und dem Mehrwert des AD Systems überzeugen. Und nur durch ein stabiles Netzwerk können wir souverän in der Öffentlichkeit als Vertretung unserer Mitglieder auftreten.

Das hängt von deiner Position ab.

1st AD | 1. RA   • direkte/r Vorgesetzte/r – PL, HL, Line Producer, Produzent*innen, Regisseur*innen

2nd AD | 2. RA  • direkte/r Vorgesetzte/r – 1st AD, 1.RA, PL oder UPM

3rd AD                 • direkte/r Vorgesetzte/r – 1st AD, 2nd AD

AD PA                   • direkte/r Vorgesetzte/r – 3rd AD, 2nd AD, 1st AD

Eine Auflistung reicht. Allerdings solltest du davon ausgehen, dass wir die Referenzperson u.U. kontaktieren und befragen. Daher sollte die Referenzperson mit Bedacht gewählt werden. Als Referenzperson gelten nur berufserfahrene und gestandene Filmschaffende.

ADU BürgInnen, sind KollegInnen, die bereits ADU Mitglieder sind. ADU Mitglieder kennen unsere Anforderungen und Qualitätsansprüche, so dass hier schon ein gewisses Vertrauensverhältnis besteht. Weshalb ihre Bereitschaft zu bürgen einen hohen Stellenwert hat.

Ein/e Bürge/in muss nicht zwingend «hierarchisch höherstehen». Es kann durchaus sein, dass beispielsweise eine 2. Regieassistenz, die bereits Mitglied ist, für eine 1. Regieassistenz bürgt.

Ausnahme: PAs oder Nachwuchs-ADs können nicht bürgen.

Sollte man niemanden aus de ADU kennen, so können/müssen stattdessen zwei Referenzen angeben werden.

Einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden. Das geht per Post an unsere Geschäftsstelle ADU e.V., Weserstraße 38b, 12047 Berlin oder per Mail mit dem Betreff: „Neu-Anmeldung“ an anmeldung@ad-union.org . Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift-Einzug oder per Überweisungsauftrag. Als Bestätigung der Mitgliedschaft erhältst Du eine Mitgliedsnummer und die ADU-Bankverbindung per Mail.

Da die Übergangsfrist inzwischen abgelaufen ist, wird der Zugang zum Forum blockiert. Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt ADU-Mitglied wirst, schalten wir den Zugang wieder frei.

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