BEITRAGSORDNUNG

 

1. Beitragspflicht

Die Mitglieder der ADU e.V. verpflichten sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags an den Verein zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben. Die Zahlung erfolgt in der Regel in halbjährlichen Beiträgen, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli auf dem Konto der ADU eingegangen sein müssen oder per Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) autorisiert werden. Der erste Beitrag ergibt sich aus der Anzahl der Monate bis zum folgenden halbjährlichen Zahlungstermin und der Beitragshöhe entsprechend dem geführten Titel. Jede andere Form der Beitragszahlung muss mit dem Verein abgesprochen und von diesem schriftlich genehmigt werden.

 

2. Beitragshöhe

1st AD | 1. RA     20 € pro Monat | halbjährlich 120 € | jährlich 240 €
2nd AD | 2nd AD Crowd | 3rd AD | 2. RA 12,50 € pro Monat |halbjährlich 75 €| jährlich 150 €
Junior-AD/RA
5 € pro Monat |halbjährlich 30 € | jährlich 60 €

 

Die Verbandsmitgliedschaft kann steuerlich geltend gemacht werden.

Jede andere Form der Beitragszahlung (z.B. Jahresbeträge, Paypal-Überweisungen o. Ä.) muss mit dem Verein abgesprochen und von diesem genehmigt werden. In angemessenen Fällen und auf Antrag können einzelnen Mitgliedern die Mitgliedsbeiträge teilweise erlassen oder gestundet werden.


Ehren- und außerordentlichen Mitgliedern steht die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags frei.

Die von den Mitgliedern in der Öffentlichkeit, im Forum und auf der ADU-Homepage geführten Titel verpflichten die Mitglieder zu einer Zahlung des jeweiligen höchsten Beitrags, selbst wenn sie bei Aufnahme in den Verein noch einen anderen Berufstitel geführt haben.


3.
Stundung der Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand kann auf Antrag einzelnen Mitgliedern in angemessen Fällen die Beitragspflicht für eine maximale Dauer von 12 Monaten ganz oder teilweise erlassen bzw. stunden. Nach Ablauf dieser Frist ist hierüber neu zu entscheiden. Bei Antragstellung hat das Mitglied die besonderen Umstände darzulegen.

4. Folgen der Nichtzahlung                                                                                                                        

Gebühren aus nicht eingelösten Lastschriften gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren fällig.

Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Verband ausschließen, wenn eine Zahlung trotz schriftlicher Mahnung nicht erfolgt und in dieser auf den drohenden Ausschluss hingewiesen wurde.

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