GAGENTABELLE

  1. Die folgende Tabelle ist eine MINDESTGAGENTABELLE für unsere Mitglieder. Außer in begründeten Ausnahmen sollen die hier aufgeführten Mindestgagen nicht unter- schritten werden. Zu solchen Ausnahmen zählen zum Beispiel: Nicht-kommerzielle Projekte, Studenten- & Debütfilme oder »Freundschaftsdienste«. Die Forderung dieser Mindestgagen legt die von der ADU definierten Berufsbilder zu Grunde, und basiert auf der hohen Qualifikation ihrer Mitglieder.
  2. Die Gestaltung der Gagenhöhen ist an das UK-System angelehnt. Das bedeutet, dass sich die Mindestgage direkt von der PROJEKTART und der BUDGETHÖHE des Projektes ableitet. Gerade in den von der ADU vertretenen Berufsgruppen ist das Anforderungsprofil und die Verantwortung bei einem Projekt sehr stark mit der Projekt- größe, dem Format und dem Budget verknüpft.
  3. In der ADU-Mindestgagentabelle sind zwei Wochenstunden-Modelle aufgelistet. So bieten wir zusätzlich zu den 50-Stunden-Gagen (für 5 Tage-Wochen) eine 60-Stunden- Teilpauschale (für 5 Tage-Wochen) an, bei der die Arbeitsstunden 51 bis 60 innerhalb dieses Kontingents zuschlagsfrei sind. Ziel ist es damit, in aufwändigeren, arbeitszeit- intensiven Produktionen eine Teilpauschale zu vereinbaren, durch die ein Großteil der Überstunden bereits unbürokratisch abgegolten werden. Ungenutzte Stunden inner- halb der vereinbarten Teilpauschale können bei diesem Modell nicht abgezogen, oder mit Wochen mit längeren Arbeitszeiten verrechnet werden. Pauschalen mit mehr als 60 Stunden oder 5-Tage Voll-Pauschalen lehnt die ADU entschieden ab.
  4. Die aufgeführten Mindest-Gagen wurden aus einer umfangreichen, anonymen Befragung innerhalb der ADU abgeleitet, welche die Gagen und Daten von über 200 Projekten der Jahre 2018 bis 2021 abbildet. Wir empfinden diese MINDESTGAGEN-FORDERUNG in beide Richtungen als fair: Fair für unsere qualifizierten Mitglieder, deren Arbeits- zeit entsprechend entlohnt wird, ohne dass dabei das grundlegende Gagengefüge in Frage gestellt wird, und fair für die Produktionsfirmen, da wir auf die vom TV FFS festgelegten Zuschläge für Mehrarbeit innerhalb der 60 Stunden-Teilpauschalen verzichten. Überstunden, die über diese Pauschalen hinausgehen, sollen exakt erfasst und mit allen Zuschlägen laut TV FFS angerechnet werden.
  5. Jedem ADU-Mitglied steht es frei, höhere Gagen zu verhandeln – entsprechend der persönlichen Berufserfahrung und / oder dem erhöhten Schwierigkeitsgrad eines Projektes.
  6. Sämtliche Regelungen des TV FFS in seiner jeweils gültigen Fassung sind für ADU-Mitglieder unabhängig von der verhandelten Gage gültig. Dies beinhaltet insbesondere die Regelungen zu Urlaub, Zuschlägen (Nacht-, 6. und 7. Wochenarbeitstag, Sonnabend-, Sonn-, und Feiertagsarbeit) , sowie Spesen und Beiträge zu Versorgungswerken und/oder anderen Rentenkassen. Diese Punkte lassen sich nicht mit sogenannten ‚übertariflichen‘ Gagen verrechnen, sondern bleiben dadurch unangetastet.
  7. Als Pausenzeiten gilt für ADU-Mitglieder lediglich die tatsächlich arbeitsfreie Zeit. Mittagspausen, in denen Arbeiten anfallen, sowie die Vor- & Nachbereitungsarbeiten, vor & nach Dreh- oder Vorbereitungstagen werden als normale Arbeitszeiten erfasst und berechnet. Die ADU ist entschieden gegen eine Unterschreitung von Ruhe- und Pausenzeiten und plädiert dafür, in kritischen Fällen Schichtsysteme einzuführen. Sollte es in Einzelfällen produktionell nicht möglich sein die Pausen- und Ruhezeiten vollumfänglich zu gewähren, so können, ausschließlich mit Zustimmung der Arbeitnehmer*in, unterschrittene Ruhezeiten wie Mehrarbeit mit vollen Zuschlägen abgegolten werden.
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