- Die folgende Tabelle ist eine MINDESTGAGENTABELLE für unsere Mitglieder. Außer in begründeten Ausnahmen sollen die hier aufgeführten Mindestgagen nicht unterschritten werden. Zu solchen Ausnahmen zählen zum Beispiel: Nicht-kommerzielle Projekte, Studenten- & Debütfilme oder »Freundschaftsdienste«. Die Forderung dieser Mindestgagen legt die von der ADU definierten Berufsbilder zu Grunde, und basiert auf der hohen Qualifikation ihrer Mitglieder.
- Die Gestaltung der Gagenhöhen ist an das UK-System angelehnt. Das bedeutet, dass sich die Mindestgage direkt von der PROJEKTART und der BUDGETHÖHE des Projektes ableitet. Gerade in den von der ADU vertretenen Berufsgruppen ist das Anforderungsprofil und die Verantwortung bei einem Projekt sehr stark mit der Projektgröße, dem Format und dem Budget verknüpft.
- Die aufgeführten Mindest-Gagen wurden aus einer umfangreichen, anonymen Befragung innerhalb der ADU von über 350 Datensätzen abgeleitet. Die Umfrage beinhaltet Gagen und Daten der Jahre 2022 bis 2024. Wir empfinden diese MINDESTGAGEN-FORDERUNG in beide Richtungen als fair: Fair für unsere qualifizierten Mitglieder, deren Arbeitszeit entsprechend entlohnt wird, ohne dabei das Gagengefüge grundlegende in Frage zu stellen, und fair für die Produktionsfirmen, da wir neben dem branchenüblichen 50h-Modell auch Modelle mit gestaffelten Teilpauschalen anbieten. Diese beziehen sich dabei weiterhin auf eine 5-Tage Woche, bieten aber die Möglichkeit innerhalb ihres Stundenkontingents auf die vom TV FFS festgelegten Mehrarbeitszuschlägen zu verzichten. Überstunden, die über die Teilpauschalen hinausgehen, sollen dabei weiterhin exakt erfasst und mit allen Zuschlägen laut TV FFS angerechnet werden.
- In der ADU-Mindestgagentabelle sind drei Wochenstunden-Modelle aufgelistet. So bieten wir zusätzlich zu den regulären 50-Stunden-Gagen für 5 Tage-Wochen zzgl. aller Zuschläge nach TV FFS außerdem eine 55- und eine 60-Stunden-Teilpauschale an, ebenfalls für 5 Tage-Wochen. Bei diesen Teilpauschalen sind die Arbeitsstunden 51 bzw. 56 bis 60, sowie die auf sie regulär entfallenden Mehrarbeitszuschläge bereits inkludiert. Ziel ist es damit in aufwändigeren, arbeitszeit-intensiven Produktionen eine Teilpauschale zu vereinbaren, durch die ein Großteil der Überstunden bereits unbürokratisch abgegolten werden kann. Ungenutzte Stunden können dabei jedoch innerhalb der vereinbarten Teilpauschale nicht abgezogen, oder mit Wochen mit längeren Arbeitszeiten verrechnet werden. Wir stellen außerdem klar, dass auch für das 50-Stunden-Modell im regulären Zuschlagssystem des TV FFS seit dem 01.01.2025 bereits vor Erreichen der 50. Wochenarbeitsstunde Zuschläge fällig werden können (s. Tz 5.4.3.2). Solche Zuschläge sind auch in unserer 50h-Gage NICHT teilpauschaliert, sondern es werden hierbei alle tariflichen Zuschläge vollumfänglich fällig. Jegliche weitergehende Pauschalierung außerhalb der genannten Modelle lehnt die ADU entschieden ab, zumal eine Überschreitung von 60 Wochenstunden generell nicht mehr zulässig ist (s. TV FFS Tz 5.2.5). Dies gilt insbesondere auch für Vorproduktionszeiträume.
- Jedem ADU-Mitglied steht es frei, höhere Gagen zu verhandeln – entsprechend der persönlichen Berufserfahrung und / oder dem erhöhten Schwierigkeitsgrad eines Projektes.
- Sämtliche weitere Regelungen des TV FFS in seiner jeweils gültigen Fassung sind für ADU-Mitglieder unabhängig von der verhandelten Gage gültig. Dies beinhaltet insbesondere die Regelungen zu Urlaub, Zuschlägen (Nacht-, 6. und 7. Wochenarbeitstag, Sonnabend-, Sonn-, und Feiertagsarbeit), sowie Spesen und Beiträge zu Versorgungswerken und/oder anderen Rentenkassen. Auch wird für jeden über die 5 Tage-Woche hinausgehenden, angefangenen Arbeitstag grundsätzlich eine Tagesgage fällig. Diese Punkte lassen sich nicht mit sogenannten ‚übertariflichen‘ Gagen verrechnen, sondern bleiben dadurch unangetastet.
- Als Pausenzeit gilt für ADU-Mitglieder lediglich die tatsächlich arbeitsfreie Zeit. Mittagspausen, in denen Arbeiten anfallen, sowie die Vor- & Nachbereitungsarbeiten vor und nach Dreh- oder Vorbereitungstagen werden als normale Arbeitszeiten erfasst und berechnet.
- Die ADU ist entschieden gegen eine Unterschreitung von Ruhe- und Pausenzeiten und plädiert dafür, in kritischen Fällen Schichtsysteme einzuführen. Sollte es in Einzelfällen produktionell nicht möglich sein die Pausen- und Ruhezeiten vollumfänglich zu gewähren, so können, ausschließlich mit Zustimmung der Arbeitnehmer*in, unterschrittene Ruhezeiten wie Mehrarbeit mit vollen Zuschlägen abgegolten werden.