Branche & Politik

13.08.2026

ADU-Statement: Am Ende einer Förderkette stehen wir, die Filmschaffenden oder Filmpolitik ist erst dann erfolgreich, wenn aus Investitionen Drehtage, Arbeitsverträge und verlässliche Beschäftigung entstehen.

Eine Rekordnachfrage nach DFFF und GMPF ist ein positives Signal: Filmproduktionen wollen in Deutschland drehen. Dass Anträge in hoher Zahl dazu führen, dass die FFA diese durch Veränderung der Förderkriterien eindämmen muss, ist kein Beleg für das Scheitern der Förderung – sondern für ihre Wirkung und zugleich für ein strukturelles Problem. Die FFA reagiert administrativ auf politisch gesetzte Grenzen. Nicht die Nachfrage ist das Problem, sondern ein Fördersystem, das bei Erfolg in den Stop-and-Go-Modus gerät.

Hier kommt negative Außenwirkung ins Spiel – besonders über Landesgrenzen hinaus. Internationale Produktionen planen lange im Voraus und vergleichen europäische Standorte. Deutschland ist eines der wenigen Ländern in Mitteleuropa, dass kein Steueranreizmodell besitzt und deshalb die Konkurrenzfähigkeit gegenüber vielen Nachbarländern verloren hat, die große internationale und US-Produktionen an sich binden können. Wenn jetzt trotz erfüllbarer Fördervoraussetzungen unklar bleibt, ob überhaupt noch Mittel verfügbar sind, entsteht ein Standortnachteil „Unsicherheit“, bevor tatsächlich ein formaler Antragsstopp ausgesprochen wird. Eine Antwort darauf darf jedoch nicht aktionistisch sein und künftig nur große internationale Produktionen zu priorisieren und gegen kleinere nationale Produktionen auszuspielen. Beide schaffen Beschäftigung und tragen zur Auslastung der Filmwirtschaft bei. Deutsche Produktionen spielen zudem, mangels geregelter Berufsausbildung hierzulande, eine wichtige Rolle bei der Bildung von beruflichen Kompetenzen von Kolleg*Innen, um in internationalen Produktionen überhaupt arbeitsfähig zu sein.

Für die Mitglieder der ADU machen sich die Folgen unzuverlässiger Förderbedingungen schmerzhaft bemerkbar. Wenn Produktionsunternehmen Deutschland wegen unsicherer Rahmenbedingungen noch stärker bei der Standortwahl aussortieren, kommt es gar nicht erst zu Anfragen und Beschäftigungsverhältnissen. Diese entgangenen Produktionen bleiben für die Öffentlichkeit unsichtbar – der Film entsteht dann einfach woanders – ihre Auswirkungen auf den hiesigen Arbeitsmarkt sind dennoch konkret. Das jetzige Signal, Fördermittel könnten vorzeitig ausgeschöpft oder Zugangsbedingungen sehr kurzfristig verändert werden, kostet uns Arbeitsmöglichkeiten, existenzsichernde Einkommen und auf Dauer auch den Verbleib qualifizierter Filmschaffender in der Branche.

Die jetzige Situation war in ihrem Mechanismus allerdings vorhersehbar: Ein unmittelbar haushaltsabhängiges Anreizsystem stößt an Grenzen. Umso widersprüchlicher ist es, die für 2026 angekündigten, auf 250 Millionen Euro erhöhten, Mittel bereits 2027 wieder auf rund 200 Millionen Euro absenken zu wollen. Bundesregierung und Bundestag müssen die Mittel der Filmförderung mindestens auf dem Niveau von 2026 verstetigen, am tatsächlichen Bedarf ausrichten und aufstockungsfähig ausgestalten.

Das MedienInvestVG bleibt ein wichtiger Reformbaustein – aber eben nur einer. Es ersetzt weder eine verlässlich zu finanzierende Anreizförderung noch das fehlende wettbewerbsfähige Steueranreizmodell. Für eine mehrjährige Planungssicherheit braucht es dringend die Reformen mit der Verabschiedung des MedienInvestVG und zusätzlich ein international konkurrenzfähiges Steueranreizmodell.

15.07.2026

Projektmanagement und deutsche Filmindustrie?

Zum Kick-off von Behind the Set trafen Praxis und Forschung aufeinander: Stefan Nickel (Assistant Directors Union) und Prof. Dr. Eva-Maria Schön (Hochschule Emden/Leer) ordneten die Pain Points der Filmproduktion ein und diskutierten, was die Branche vom Projektmanagement anderer Industrien lernen kann.

Der Produktionsstandort Deutschland steht unter Druck – internationaler Wettbewerb, knappe Budgets und eine fragmentierte, projektbasierte Branchenstruktur. Was dabei weiterhin fehlt, ist ein systematischer Wissenstransfer, der sich quer durch die Branche durchsetzt. Genau hier setzt Behind the Set an, das gemeinsame Austauschformat der Assistant Directors Union – ADU e.V. und des Creatif Centers der HFF München. Der Auftakt fand am 8. Juni für eine Stunde online statt. Durch den Abend führten Lena Fischer und Jonathan Partecke vom CreatiF Center. Auf dem Podium trafen zwei Perspektiven aufeinander, die sich ideal ergänzten.

„Projektmanagement? Bei uns Fehlanzeige“, so zusammengefasst lauteten die Pain Points aus der Praxis… 

Mehr zu diesem Thema auf der Website des Creatif Centers

16.05.2026

Stellungnahme der ADU zum Referentenentwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG)

Als Assistant Directors Union e.V. begrüßen wir sehr, dass nach Kenntnisnahme des Entwurfstexts festzuhalten ist, dass sich zentrale Forderungen der Branchenverbände aus dem Herbst 2025 tatsächlich im Referentenentwurf wiederfinden. Aus unserer Perspektive eines Arbeitnehmer*Innen-Berufsverbands anerkennen wir, dass der Entwurf primär Markt- und Eigentumsstrukturen der Produktionswirtschaft adressiert, aber dennoch nicht als bloß symbolisches Papier zum Vorteil der Arbeitgeber*Innen zu behandeln ist. Vielmehr besteht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die wichtige Chance zu einem, derzeit noch vor uns liegenden, realen industriepolitischen Strukturwechsel hierzulande.

Der Entwurf orientiert sich somit eindeutig an einer industriepolitischen Logik, die den zeitgenössischen Wirtschaftsstrukturen einer globalen Filmindustrie im 21. Jahrhundert Rechnung trägt und für den Filmwirtschaftsstandort Deutschland längst überfällig war:

  1. Rechteposition unabhängiger Produzenten stärken,
  2. Kapital im deutschen Markt halten,
  3. internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern,
  4. Produktionsvolumen erhöhen.

Die damalige Erklärung vom 10. November 2025, die wir als ADU mitzeichneten, formulierte im Wesentlichen drei Kernziele:

  1. eine gesetzliche Investitionsverpflichtung statt freiwilliger Zusagen,
  2. einen gesetzlich abgesicherten Rechterückbehalt/-rückfall,
  3. eine nachhaltige Stabilisierung des Produktionsstandorts Deutschland durch zusätzliche Investitionen.

Diese Grundarchitektur ist im Referentenentwurf klar übernommen worden. Bereits in der Zieldefinition wird ausdrücklich formuliert, dass Mediendiensteanbieter verpflichtet werden sollen, „angemessen in die Herstellung von europäischen audiovisuellen Werken“ zu investieren und zugleich unabhängigen Herstellern der Aufbau eigener Rechtekataloge ermöglicht werden soll.

Konkret umgesetzt wird dies mit einer gesetzlichen Investitionsquote von 8 Prozent des Nettoumsatzes aus dem Vorjahr und darin einfließenden Subquoten, wie diese 8 Prozent wiederum anzuwenden sind. Damit wurde die Forderung der Verbände nach einem verbindlichen gesetzlichen Instrument grundsätzlich erfüllt. Für unsere Mitglieder, ihres Zeichens auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende, bewerten wir dies unbedingt positiv, weil sich die Maßnahmen indirekt auch auf die Beschäftigten in der Filmindustrie auswirken, indem zusätzliche Investitionsvolumina eine höhere Produktionsaktivität zeitigen können, was wiederum mit einem potenziellen Aufwuchs an Beschäftigungsmöglichkeiten korreliert.

Die deutsche Filmwirtschaft benötigt für eine konsistente Produktionsaktivität resiliente Produktionsunternehmen, die der Übernahme der zweiten zentralen Forderung, dem gesetzlich verankerten Rechterückbehalt bzw. Rechterückfall gemäß § 8 MedienInvestVG, eine Stärkung erfahren, indem längere bzw. erweiterte Verwertungsdauern und damit auch mehr finanzielle Erträge für die unabhängigen Unternehmen ermöglicht werden. Die von den Mediendienstleistern kritisierte Starrheit fester Regelungen wird durch die Öffnungsklausel aus § 9 des Referentenentwurfs adressiert. Diese erlaubt den großen Mediendienstleistern Abweichungen von den investitionssteuernden Vorgaben des Gesetzes, sofern dies mit einer finanziellen Verpflichtung zu höheren Investitionen von mindestens zwölf Prozent des Vorjahresnettoumsatzes einhergeht und eine Vereinbarung mit repräsentativen Herstellerverbänden unter Prüfung und Aufsicht der FFA abschließt.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, das dieser Gesetzesentwurf als ein erster produktiver Aufschlag für die deutsche Filmindustrie zu bewerten ist, nachdem das Zerbrechen der vorherigen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP im Dezember 2024 zu einem Stillstand bei den dringend notwendigen Reformen zur deutschen Filmförderung geführt hatten, während europäische Nachbarländer durch modernisierte Förderarchitekturen und mit finanziellen Anreizen die internationalen  Produktionsunternehmen und ihre Produktionsaktivitäten für sich und ihre Märkte gewinnen konnten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das FFG um eine weitere Säule ergänzt.

Als ADU mahnen wir allerdings den Gesetzgeber an, die tatsächlichen Produktions- und Beschäftigungseffekte der Investitionsverpflichtung noch stärker in den Blick zu nehmen. Der Referentenentwurf verfolgt nachvollziehbar eine europarechtskonforme kultur- und wirtschaftspolitische Steuerungslogik, enthält jedoch bislang keine ausdrückliche territoriale Bindung dahingehend, dass die investierten Mittel in substanziellem Umfang auch in reale Produktionsaktivitäten am Standort Deutschland fließen müssen. Gerade für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende ist jedoch entscheidend, dass zusätzliche Investitionen nicht allein in Rechteerwerb oder formal deutschsprachigen Produktionen münden, sondern tatsächlich zu Drehtagen und nachhaltiger Beschäftigung führen. Andere europäische Mitgliedstaaten haben bereits gezeigt, dass unionsrechtskonforme Modelle möglich sind, die kulturelle Zielsetzungen mit realen Standort- und Beschäftigungseffekten verbinden.

Als Bestandteil dieser wichtigen Etappe sollte daher unbedingt geprüft werden, wie die beschäftigungs- und fachkräftesichernde Wirkung des MedienInvestVG innerhalb des europarechtlich zulässigen Rahmens noch weiter gestärkt werden kann. Diese Prüfung umfasst unserer Ansicht nach auch den Rückbezug auf die ursprüngliche Drei-Säulen-Reformlogik, die seinerzeit unter der ehemaligen Staatsministerin Claudia Roth konzipiert wurde. Der notwendige Schritt zu einem ergänzenden Steueranreizmodell muss mittelfristig vollzogen werden, um wirklich realistisch mit anderen europäischen Märkten konkurrieren zu können, um den Weg zu einem zukunftsfesten System deutscher Filmwirtschaftspolitik zu Ende zu beschreiten.

16.01.2025

FFG-Novelle im Bundestag verabschiedet - Ist jetzt alles gut mit der Förderreform?

Die gute Nachricht zuerst: Ab 2025 übernimmt die FFA auch die Aufgaben kultureller Filmförderung vom BKM und ist damit dann die zentrale Stelle deutscher Filmförderung. Weniger Bürokratie, weitgehende Abschaffung subjektiver Jurys und Automatisierung bestimmter Förderabläufe. Die Jurys fokussieren sich auf die sogenannte kulturelle Filmförderung, wenn zum Beispiel Erstlingsprojekte gefördert werden sollen oder Produktionen, deren Förderung sich aus besonderer kultureller Wertigkeit begründet. Die übliche Förderung der Produktionen aus den staatlichen Filmfonds basiert künftig auf einem automatisierten, punktbasierten Referenzsystem.

Allerdings ist hier schon Schluss mit frischem Wind, denn ansonsten ist die Gesetzesnovelle erstmal nur die bloße Weiterführung bisheriger Förderinstrumente. In Ermangelung struktureller Reformen wird etwas mehr Geld ins bestehende System gepumpt, um die hiesige Filmindustrie zumindest einigermaßen handlungsfähig zu halten. Die Förderfonds DFFF 1, DFFF 2 und GMPF werden schlicht um ein weiteres Jahr verlängert und die Fördersätze von 20 % auf 30 % erhöht. Eine Reform ist das keine und das neue FFG wird daher auch nicht mehr Anziehungskraft auf internationale Produktionen entfalten als bisher. Das ursprünglich geplante Drei-Säulen-Modell, das Steueranreize und Investitionsverpflichtungen umfasst, wird jetzt von einer neuen Regierung abhängen und dann frühestens ab 2026 eingeführt werden. Bis dahin bleibt der Produktionsstandort Deutschland für Produktionsunternehmen weiterhin komplizierter
und auch teurer als die unmittelbaren Nachbarländer. Den Produktionsunternehmen wurde nur eine Verschnaufpause erkauft und zeitnahe Insolvenzen somit vermieden. Auf Arbeitnehmer*Innenseite werden wir aber weiterhin langen Atem und finanzielle Reserven benötigen, denn mehr als das momentan bestehende “Grundrauschen” der hiesigen Filmproduktion wird so nicht zu erwarten sein. Auf der Ebene staatlicher Förderung wird es ab jetzt also nochmals mindestens 18 Monate dauern, bis sich positive Impulse einer Förderreform auf die Beschäftigungssituation in Deutschland auswirken könnten. Im Zusammenspiel mit den ebenfalls gesunkenen Produktionszahlen im TV-Bereich bleibt nur die Hoffnung, dass dann nicht schon zu viele Personen der Branche notgedrungen den Rücken kehren mussten.

Bei zwei inhaltlichen Passagen des neuen Gesetzes sieht es in puncto mangelndem Reformeifer leider nicht viel besser aus und zurecht erzürnt sind viele Verbände und Interessenvertretungen der Branche über den eingangs schon erwähnten Kuhhandel auf Initiative der FDP. Bereits im November, ganz kurz vor Koalitionsende, wurde durch die drei Regierungsparteien ein erster Änderungsantrag durchgewunken, der im Entwurf geplante Regelungen, die Selbstständigen eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen sollten, wieder strich und den nachteiligen Status Quo für diese Berufsgruppe nicht weiter antastet. Noch breitere Kritik setzte dann im Dezember die Bedingung der FDP-Fraktion frei, nur dann dem Gesetz im Bundestag zuzustimmen, wenn sämtliche Regelungen zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und ethnischer Vielfalt – mit dem Verweis auf Bürokratieabbau – aus dem Gesetz entfernt würden. Die beiden anderen Ampelparteien stimmten dieser Forderung zu, um die Verabschiedung des Gesetzes nicht zu gefährden. Statt Diversitätskriterien für die staatliche Filmförderung, findet sich im FFG nun ein Gleichstellungsparagraph zwischen Männern und Frauen, der eher Erinnerungen an die 1970er Jahre erweckt, als den Eindruck wirklich zeitgemäßer Reform. Sicherlich – das gilt es selbstkritisch anzuerkennen – hat die Form eines Diversitätsbeirats mit beratender Funktion der FDP die Kritik an Überbürokratisierung überhaupt erst ermöglicht. Was es in Deutschland nämlich nicht braucht, ist ein akademischer Debattierclub, dessen Entscheidungen angehört werden können, aber leider nicht müssen, weil die Empfehlungen des Gremiums per Gesetzestext immer der künstlerisch-kreativen Entscheidung nachrangig sein sollen. Nichtsdestotrotz ist es absurd gewesen, das Kind mit dem Bade auszuschütten und Diversität in Gänze zu tilgen, denn der deutsche Film hat ein Problem mit pluralistischer Repräsentation vor und hinter der Kamera, während mittlerweile die Erkenntnis gereift ist, dass Diversität nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch wirtschaftlich profitabel ist, da diverse Produktionen breitere Zielgruppen erschließen, mehr Zuschauerzahlen generieren und internationale Anerkennung erreichen.

Die jetzige FFG-Novelle bietet eine kurzfristige Planungssicherheit, adressiert jedoch nicht wirklich die langfristigen Herausforderungen der Branche. Ohne verbindliche Regelungen zu Diversität, Altersvorsorge und international konkurrenzfähigen Fördermodellen bleibt die deutsche Filmwirtschaft im internationalen Vergleich auch weiterhin auf den hinteren Plätzen. Als Verband von Arbeitnehmer*Innen der Filmindustrie fordert die Assistant Directors Union die baldige Einführung von Filmförderungszulagengesetz und Investitionsverpflichtungsgesetz und die dringende Nachbesserung des FFG, mit verbindlichen Regelungen zu Diversität und Altersvorsorge bei staatlich (und somit gesellschaftlich) geförderten Projekten!

07.11.2023

INITIATIVE FAIR FILM

2. BRIEF AN CLAUDIA ROTH

Gemeinsam mit circa 30 weiteren Verbänden und Organisationen von Filmschaffenden sind wir Mitglied in der Initiative Fair Film. Am 07. November ging der zweite Brief an die Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Darin fordern wir sie auf in der Neufassung des Filmfördergesetzes 2024 endlich Soziale Nachhaltigkeit zu verankern. Nachdem es die Ökologischen Standards, auch auf Druck aus der EU, in das FFG geschafft haben, ist es nun an der Zeit die Mitarbeiter der geförderten Filmprojekte in den Fokus zu rücken.

Den 2. Brief an Claudia Roth findest Du hier.

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