Eine Rekordnachfrage nach DFFF und GMPF ist ein positives Signal: Filmproduktionen wollen in Deutschland drehen. Dass Anträge in hoher Zahl dazu führen, dass die FFA diese durch Veränderung der Förderkriterien eindämmen muss, ist kein Beleg für das Scheitern der Förderung – sondern für ihre Wirkung und zugleich für ein strukturelles Problem. Die FFA reagiert administrativ auf politisch gesetzte Grenzen. Nicht die Nachfrage ist das Problem, sondern ein Fördersystem, das bei Erfolg in den Stop-and-Go-Modus gerät.
Hier kommt negative Außenwirkung ins Spiel – besonders über Landesgrenzen hinaus. Internationale Produktionen planen lange im Voraus und vergleichen europäische Standorte. Deutschland ist eines der wenigen Ländern in Mitteleuropa, dass kein Steueranreizmodell besitzt und deshalb die Konkurrenzfähigkeit gegenüber vielen Nachbarländern verloren hat, die große internationale und US-Produktionen an sich binden können. Wenn jetzt trotz erfüllbarer Fördervoraussetzungen unklar bleibt, ob überhaupt noch Mittel verfügbar sind, entsteht ein Standortnachteil „Unsicherheit“, bevor tatsächlich ein formaler Antragsstopp ausgesprochen wird. Eine Antwort darauf darf jedoch nicht aktionistisch sein und künftig nur große internationale Produktionen zu priorisieren und gegen kleinere nationale Produktionen auszuspielen. Beide schaffen Beschäftigung und tragen zur Auslastung der Filmwirtschaft bei. Deutsche Produktionen spielen zudem, mangels geregelter Berufsausbildung hierzulande, eine wichtige Rolle bei der Bildung von beruflichen Kompetenzen von Kolleg*Innen, um in internationalen Produktionen überhaupt arbeitsfähig zu sein.
Für die Mitglieder der ADU machen sich die Folgen unzuverlässiger Förderbedingungen schmerzhaft bemerkbar. Wenn Produktionsunternehmen Deutschland wegen unsicherer Rahmenbedingungen noch stärker bei der Standortwahl aussortieren, kommt es gar nicht erst zu Anfragen und Beschäftigungsverhältnissen. Diese entgangenen Produktionen bleiben für die Öffentlichkeit unsichtbar – der Film entsteht dann einfach woanders – ihre Auswirkungen auf den hiesigen Arbeitsmarkt sind dennoch konkret. Das jetzige Signal, Fördermittel könnten vorzeitig ausgeschöpft oder Zugangsbedingungen sehr kurzfristig verändert werden, kostet uns Arbeitsmöglichkeiten, existenzsichernde Einkommen und auf Dauer auch den Verbleib qualifizierter Filmschaffender in der Branche.
Die jetzige Situation war in ihrem Mechanismus allerdings vorhersehbar: Ein unmittelbar haushaltsabhängiges Anreizsystem stößt an Grenzen. Umso widersprüchlicher ist es, die für 2026 angekündigten, auf 250 Millionen Euro erhöhten, Mittel bereits 2027 wieder auf rund 200 Millionen Euro absenken zu wollen. Bundesregierung und Bundestag müssen die Mittel der Filmförderung mindestens auf dem Niveau von 2026 verstetigen, am tatsächlichen Bedarf ausrichten und aufstockungsfähig ausgestalten.
Das MedienInvestVG bleibt ein wichtiger Reformbaustein – aber eben nur einer. Es ersetzt weder eine verlässlich zu finanzierende Anreizförderung noch das fehlende wettbewerbsfähige Steueranreizmodell. Für eine mehrjährige Planungssicherheit braucht es dringend die Reformen mit der Verabschiedung des MedienInvestVG und zusätzlich ein international konkurrenzfähiges Steueranreizmodell.
